Sie sind hier: Klinik Software Unternehmen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen KC Kuschnerus Consulting GmbH

1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der KC Kuschnerus Consulting GmbH, als Auftragnehmer.
Gegenbestätigungen seitens des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie von der KC Kuschnerus Consulting GmbH schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.
3. Abnahme und Leistungsumfang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Hardware, Programme oder Programmteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandungen erhoben hat.
Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienungskräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Hard- und Software selbst verantwortlich.
Die KC Kuschnerus Consulting GmbH ist berechtigt, mit von Ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Die KC Kuschnerus Consulting GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Preise
Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht.
Verpackungs- oder Versandkosten trägt der Auftraggeber.
Die KC Kuschnerus Consulting GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart ist.
In diesem Fall werden die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise berechnet.
5. Lieferfrist
Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch von acht Wochen berechtigt.
Ersatzansprüche seitens des Auftraggebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt (wie z.B. Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörung, behördliche Verfügung, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe etc.) sowie die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten befreien die KC Kuschnerus Consulting GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang Ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrages
Bei Lieferverzug von Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist der KC Kuschnerus Consulting GmbH entsprechend. Bei Lieferungsmöglichkeit von Vorlieferanten ist die KC Kuschnerus Consulting GmbH vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht herleiten, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
6. Gefahrübergang und Gewährleistung
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gemäß Ziff. 3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Hard- und Software vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft die KC Kuschnerus Consulting GmbH keine Gewährleistungspflicht.
Beanstandungen der Ware oder Leistungen der KC Kuschnerus Consulting GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Damit erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Auftraggebers.
Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber der KC Kuschnerus Consulting GmbH ausreichend Zeit zu gewähren. Erst wenn die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nach angemessener Frist fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.
7. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die KC Kuschnerus Consulting GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, oder der Schaden auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht. Die KC Kuschnerus Consulting GmbH haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der KC Kuschnerus Consulting GmbH verursacht wurde.
Etwaige Schadensersatzansprüche werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsschluss der Auftragnehmer vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers rechnen musste, jedoch höchstens auf den zweifachen Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall.
8. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der KC Kuschnerus Consulting GmbH 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.
Bei Zahlungsverzug ist die KC Kuschnerus Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von der KC Kuschnerus Consulting GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von der KC Kuschnerus Consulting GmbH stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Zugriffe entstehende Interventionskosten trägt der Auftraggeber.
Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die KC Kuschnerus Consulting GmbH ab. Die KC Kuschnerus Consulting GmbH ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung und in ihrem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Nutzungsrechte an gelieferter Software dürfen nur aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Absprache und nur nach vollständiger Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung Dritten gewährt werden. KC Kuschnerus Consulting GmbH gibt schon jetzt nach Weisung des Auftraggebers vollbezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10% übersteigt.
10. Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die KC Kuschnerus Consulting GmbH berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die KC Kuschnerus Consulting GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist die KC Kuschnerus Consulting GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die KC Kuschnerus Consulting GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die KC Kuschnerus Consulting GmbH einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
11. Schutzrechte
Die Lieferung lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen.
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/ oder gewerblichen Schutzrechte an den von der KC Kuschnerus Consulting GmbH verkauften Hardwareprodukten und Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben bei der KC Kuschnerus Consulting GmbH.
Der Auftraggeber haftet der KC Kuschnerus Consulting GmbH gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann die KC Kuschnerus Consulting GmbH - unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne dass ein entstandener Schaden durch die KC Kuschnerus Consulting GmbH im einzelnen nachgewiesen werden muss.
Macht die KC Kuschnerus Consulting GmbH neben der Vertragsstrafe Schadensersatzsprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet.
Sämtliche von der KC Kuschnerus Consulting GmbH gefertigten Programme, Software und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Genehmigung der KC Kuschnerus Consulting GmbH.
12. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber ermächtigt die KC Kuschnerus Consulting GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
14. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen aller Art, Organisationsausarbeitungen, Programmierungen usw. ist Springe/Hannover. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen, Hannover.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 01/2007
KC Kuschnerus Consulting GmbH
Rosenstrasse 34
31832 Springe

Telefon: 05041 7706-0
Fax: 05041 7706-77

E-Mail:
Allgemeine Information:
Support:
Webmaster: